Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.04.2005 (IV A 7 – S 0321 – 34/05) klargestellt, dass bis zum 31. Mai 2005 endende Steuer- oder Steuervoranmeldungszeiträume entgegen der gesetzlichen Verpflichtung noch ohne Beanstandung in Papierform oder per Telefax abgegeben werden können.Links:http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_92/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/005.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Für Anmeldungs- oder Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Mai enden, muss jetzt zwingend die elektronische Übermittlung verwendet werden.
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