Schüler wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt

Das Amtsgericht Hamburg lehnte in heutiger Verhandlung die Klage einer Hamburger Anwaltskanzlei gegen einen siebzehnjährigen Schüler ab, da der Kläger aufgrund zu großem Medienaufgebot nicht zum Prozess erschienen...

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haftungDas Amtsgericht Hamburg lehnte in heutiger Verhandlung die Klage einer Hamburger Anwaltskanzlei gegen einen siebzehnjährigen Schüler ab, da der Kläger aufgrund zu großem Medienaufgebot nicht zum Prozess erschienen ist. Dem Schüler wird vorgeworfen, sich durch das Verwenden von geschützten Bildern auf seiner privaten Homepage urheberrechtswidrig verhalten zu haben. Seinen Angaben nach hatte er allerdings lediglich Bilder aus dem Internet verwendet, die allem Anschein nach lizenzfrei seien. So wurde auf den Seiten mit Slogans wie „Your source for free wallpapers“ geworben. Einschließlich der Anwaltsgebühren forderte die Kanzlei knapp 6.000 € von dem Schüler. Der Richter erliess ein Versäumnisurteil gegen den Kläger, der nun innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und eine Neuverhandlung fordern kann.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/65638

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich verstösst es gegen das Urheberrecht, geschützte Werke von Dritten, somit auch Fotos, auf seiner eigenen Website ohne Erlaubnis zu verwenden. Verstöße werden mit Abmahnung und Kostennoten bis zu EUR 2.000,00 geahndet.

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