Patentschutz in Europa wird günstiger

Industrie 4.0

Das Bundesministerium der Justiz berichtet mit der Pressemitteilung vom 30.01.2008, dass der Patentschutz in Europa künftig günstiger werde. Das so genannte Londoner Protokoll aus dem Jahr 2000, welches...

3236 0
3236 0

Das Bundesministerium der Justiz berichtet mit der Pressemitteilung vom 30.01.2008, dass der Patentschutz in Europa künftig günstiger werde. Das so genannte Londoner Protokoll aus dem Jahr 2000, welches zum 1. Mai 2008 in Kraft tritt sieht vor, dass Patente der 12 unterzeichnenden Staaten nicht mehr vollständig in jede Landessprache übersetzt werden müssen. Der Unternehmer kann auf diese Weise die hohen Kosten für die Übersetzungen sparen. Staaten, die eine Amtssprache des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen.

Links: Mitteilung beim BMJ

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries erklärt: „Die deutsche Industrie, die im europäischen Vergleich mit Abstand die meisten Patente anmeldet, und insbesondere die Kleinen und Mittleren Unternehmen werden davon besonders profitieren.“

 

In this article