Schutzschriftenregister könnte gewerblichen Rechtsschutz vereinfachen

Der BGH-Anwalt Axel Rinkler hat es geschafft, die Idee eines so genannten Schutzschriftenregisters auf die Tagesordnung der Bund-Länderkommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz zu bringen. Die...

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ee855e113cDer BGH-Anwalt Axel Rinkler hat es geschafft, die Idee eines so genannten Schutzschriftenregisters auf die Tagesordnung der Bund-Länderkommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz zu bringen. Die Umsetzung des Vorschlages würde die Arbeit im gewerblichen Rechtsschutz tatsächlich sehr vereinfachen. Der Ideengeber hat ein Online-Register ins Leben gerufen, in dem die Schutzschriften eingestellt werden können und somit schnell und unkompliziert für alle zuständigen Gerichte abrufbar wären. Den Richtern wird auf diese Weise die Möglichkeit gegeben, sich im Falle eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung über die Ansicht der Gegenseite zu informieren. Denn genau dies ist der Zweck einer Schutzschrift. Es ist im deutschen Zivilprozessrecht möglich – beim Vorliegen einer besonderer Dringlichkeit – eine einstweilige Verfügung zu erlangen, ohne dass der Antragsgegner angehört worden ist. Reagiert der Antragsgegner beispielsweise nicht auf eine Abmahnung, da er sie für völlig rechtswidrig hält, kann der Abmahnende unter Darstellung seiner Sichtweise die Verfügung beantragen. Zum Schutz ist dem Antragsgegner dann zu empfehlen, den Gerichten seine Sicht der Dinge mitzuteilen. Ein Internet-Portal, welches es jedem Gericht ermöglicht, sämtliche evtl. eingetragenen Schutzschriften einer Partei anzurufen, würde die juristische Arbeit zum Wohle des Antragsgegners sehr vereinfachen.Links:http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=5205

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Eine Schutzschrift ist ein vorbeugender Schriftsatz der bei Gericht für den Fall eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinterlegt werden kann und eine Gegendarstellung enthält. Ein Online-Portal für diese Schutzschriften würde die juristische Arbeit sehr vereinfachen, da diese theoretisch bei jedem Gericht hinterlegt werden müssten. Die Seite www.schutzschriftenregister.de ist bereits online, allerdings noch nicht verbindlich.

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