Markenherstelle haben die Wahl, wen sie mit dem Vertrieb ihrer Waren beauftragen. Insoweit kann der Hersteller auch ein sog. selektives Vertriebssystem einrichten, also bestimmte Anforderungen festlegen, unter welchen Bedingungen der Verkauf von Produkten des Herstellers erfolgen soll.
In einem nun vom LG Mannheim am 14.03.2008 (7 O 263/07) entschiedenen Fall hatte ein Hersteller hochwertiger Schulrantzen festgelegt, dass alle zu beliefernden Händler ein stationäres Einzelhandelsgeschäft unterhalten sollen, kompetentes Fachpersonal einsetzen und das Geschäft während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten geöffnet bleiben muss. Ein Händler wollte nun jedoch die Schulrantzen über die ebay-Plattform verkaufen und drängte auf Belieferung, welche ihm jedoch vom Hersteller unter Hinweis auf das selektive Vertriebssystem verweigert wurde. Zu Recht wie die Richter entschieden. Jeder Hersteller hat das Recht auf freie Entscheidung seiner Vertriebswege. Er ist daher kartellrechtlich nicht verpflichtet, auch den Vertrieb über ebay zuzulassen. Die Klage des ebay-Händlers wurde daher abgewiesen.Links:Volltext bei Justiz BW
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Hersteller von Produkten können frei bestimmen, wo ihre Waren verkauft werden. Reseller können daher verpflichtet werden, ihre Produkte nicht über ebay zu verkaufen.