Die Frage, ob man eine Software erfolgreich zum Patent anmelden kann, ist seit einige Jahren stetiger Anfragegegenstand. Zwar lässt sich feststellen, dass die Markenämter sich zu diesem Thema langsam öffnen und mehr und mehr Softwareanwendung als patentschutzfähig anerkannt werden.
Allerdings ist hierfür noch immer eine strenge Anbindung zum technischen Verfahren erforderlich, was diejenigen Softwarehersteller, die ein solches Merkmal nicht mitbringen, stets wieder verzweifeln lässt. Die Legislative bemüht sich auf EU- und Bundesebene seit längerer Zeit darum, klare Regeln für den erweiterten Softwareschutz zu definieren. Einen guten Überblick zur aktuellen Lage präsentiert nun ein kostenloser Beitrag, den Sie unter JurPC.de finden.Links:Aufsatz bei JurPC
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der Artikel ist nicht einfach zu lesen. Solche Unternehmen, die mit der Materie gut vertraut sind, gibt er jedoch einen erweiterten Einblick in die Grundproblematik und endet mit Lösungsansätzen.
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