„Solingen-info.de“ verletzt Namensrecht der Stadt

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 21.09.2006 (I ZR 201/03), dass auch „Info“-Domains Namensrechte verletzen können. Im vorliegenden Fall sah sich der Namensträger – die Stadt Solingen...

2410 0
2410 0

domainrecht2Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 21.09.2006 (I ZR 201/03), dass auch „Info“-Domains Namensrechte verletzen können. Im vorliegenden Fall sah sich der Namensträger – die Stadt Solingen – durch die Verwendung der Domains „solingen-info.de“ und „solingen.info“ in ihren Rechten verletzt. Der Inhaber bot unter den Adressen ein Regionalportal mit Informationen über die Stadt und die Region an. Die Richter gaben der auf Unterlassung gerichteten Klage statt. Eine unberechtigte Namensanmaßung sei gegeben, da hier der Beklagte kein Recht zur Namensführung habe und somit unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht. Dadurch trete eine Zuordnungsverwirrung ein, die die schutzwürdigen Interessen des Klägers verletzt. Der Zusatz „info“ ändere daran nichts. Die Richter gaben allerdings zu bedenken, dass die Nutzung einer anderen Top-Level-Domain wie z.B. „.biz“ u.U. zulässig sein könnte.Links:http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?063414

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei der Wahl einer Internet-Domain für Ihr Unternehmen gilt der Grundsatz: Verwenden Sie niemals Namen fremder Personen, Gemeinden, staatlicher Einrichtungen oder Firmen, auch nicht mit einem Zusatz. Dies ist nur in bestimmten Ausnahmefällen wie z.B. bei Wörtern, die rein beschreibenden Charakter haben, zulässig.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article