Die Sozialversicherungsbeiträge sind ab 2006 gut zwei Wochen früher abzuführen als vorher. Dies beschloss der Gesetzgeber mit einer Änderung des SGB IV Anfang August. Demnach sind dann die voraussichtlichen Beträge bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde. Ein Restbetrag muss zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats überwiesen werden. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund einer Doppelbelastung im Monat Januar 2006 (Beträge von Dezember 05 und Januar 06) darf die Schuld für den Januar 06 in sechs Raten aufgeteilt werden.Links:http://www.memento.de/cont_sim/news.asp?LangText=go&ID=1627&OutputFilter=
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es empfiehlt sich, gerade für Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern, von der Ratenzahlung Gebrauch zu machen, um auf diese Weise noch Zinseinkünfte zu realisieren. Andererseits besteht natürlich ein erhöhter Verwaltungsaufwand.