SPAM: Gewerbliche Anfragen können Wettbewerbsverletzung sein

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli in zwei Urteilen über das Thema „Gewerbliche Anfragen per Telefax und E-Mail“ entschieden. Es ging um die Frage, ob Unternehmer die öffentliche...

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Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli in zwei Urteilen über das Thema „Gewerbliche Anfragen per Telefax und E-Mail“ entschieden. Es ging um die Frage, ob Unternehmer die öffentliche Telefax- oder E-Mail-Adresse von Gewerbetreibenden für eigennützige Anfragen verwenden dürfen, ohne dass eine Einwilligung hierzu vorliegt.

haftung_internet_03Der 1. Senat urteilte jedoch in beiden Fällen unterschiedlich. Im ersten Fall hatte ein Fahrzeughändler bei einer Toyota-Vertretung per Telefax unaufgefordert angefragt, ob dort drei bestimmte Modelle zur Verfügung stünden. Die Richter urteilten dazu (I ZR 75/06), dass hier eine Wettbewerbsverletzung nicht vorliege, da von einer konkludenten Einwilliung der Toyota-Vertretung auszugehen sei, denn diese habe ihre Kontaktdaten öffentlich gemacht. Zudem sei die Anfrage „bestimmungsgemäß“. Im zweiten Fall hatte ein Anbieter von Online-Fussballspielen per E-Mail bei einem kleineren Fussballverein angefragt, ob er auf der Webseite des Vereins einen Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe. Hier entschieden die Richter (I ZR 197/05), dass die Grenzen zur Wettbewerbsverletzung überschritten seien. Die E-Mail-Adresse sei vom Verein nicht bestimmungsgemäß dazu veröffentlicht worden, dass Gewerbetreibende den Verein als Werbeträger verwenden. Insoweit müsse vor der Anfrage per E-Mail entweder eine Erlaubnis des Vereins eingeholt werden oder die Anfrage schriftlich gestellt werden.Links:Pressemitteilung beim BGH

Wichtig für den IT-Unternehmer:

IT-Unternehmen sollten mit der Werbung über E-Mail und Telefax vorsichtig sein. Im Zweifel sollte die schriftliche Werbung per Postversand vorgezogen werden. Maßgebliche Vorschrift ist § 7 UWG, wonach im E-Mail-Bereich grundsätzlich eine Einwilligung vorliegen muss. Die Urteile zu diesen Fällen erhalten Sie unter folgenden Links: I ZR 75/06 (Royal Cars), I ZR 197/05 (FC Troschenreuth). Bei Rückfragen zum Thema fragen Sie gern Rechtsanwalt Dr. Wulf.

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