Ab dem 16.11.2010 wird es möglich sein, das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von .de-Domains zu verwenden. An diesem Datum wird die DENIC die bisher geltende Regelung, die die Verwendung dieses Zeichens verbietet, aufheben.
Auf Grund der nicht vorhandenen Revers-Kompatibilität der neuen IDN-Standards mit den vorherigen Standards, sind eindeutige Adressierungen von Domains mit den Zeichenketten „ss“ oder „ß“ nicht möglich, solange nicht alle Browser den neuen Standard unterstützen.
Um eine hier mögliche Beeinträchtigung des Vertrauens in das Domain Name System zu vermeiden, hat DENIC ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit einem „ß“ eingeleitet.
Seit dem 26.10.2010 läuft die dreiwöchige Sunrise-Periode. Während dieser Zeit werden die Domains von Nutzern, die nach dem vorherigen Standard eine „ss“ Domain registriert haben, die bereits durch die Nutzung des ß erreichbar war, eine Gelegenheit, auch eine neue ß-Domain zu registrieren. In diesem Zeitraum werden keine Registrierungsversuche von anderen Kandidaten angenommen. Sobald die Registrierung der ß-Domains erfolgt ist, werden diese über die DENIC Auskunftsdienste ausgegeben.
Mit dem Ablauf der Sunrise-Phase am 16.11.2010 um 10:00 Uhr, werden die DENIC-Domainrichtlinien so geändert, dass das ß zu den registrierbaren Zeichen zählt.
Danach entfallen die Sonderregelungen der Vorzugsregistrierung und der allgemeine Registrierungsstandart der deutschen Länderkennung tritt nach dem Prioritätenprinzip ein.
Um eine ß-Domain zu registrieren, müssen sich Interessenden an einen Provider wenden. Die Interessenden sind sowohl während der Sunrise-Periode, als auch in der eigentlichen Registrierungsphase dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Regelungen durch die Registrierung ihrer Domain verletzt werden. Vor allem auf mögliche Verstöße gegen Namens- und Kennzeichenrechte ist hierbei zu achten.
Durch die mangelnde Reverse-Kompatibilität der Browserstandards, kann es nach der Einführung der neuen ß-Domains dazu kommen, dass Internetnutzer durch die Eingabe von ß innerhalb einer Domain auf eine andere Domain, die eigentlich ein „ss“ als Bestandteil hat weitergeleitet werden.
Solange nicht alle Browser und Email-Clients auf den neuen Standard umgestellt wurden, kann es zu Verwirrungen kommen. Dieses sollte von den Verwendern der neuen Domains bei der Registrierung bedacht werden. Wann alle Browser umgestellt werden, ist unklar, da die DENIC hier keinerlei Vorgaben macht. Es hängt einzig und alleine von den Herstellern der Systeme ab.
Links:Pressmeldung der DENIC auf denic.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wer eine „ß-Domain“ registrieren möchte und von der Sunrise-Periode keinen Gebrauch machen kann, da er nicht bereits vorher eine „ss-Domain“ verwendet hat, sollte daran denken, dass die Registrierungsstellen nach dem Prioritätenprinzip arbeiten. Somit gilt hier „First come first served“.
Zudem sollten alle Interessenten auf bestehende Namens- und Kennzeichenrechte achten. Hierzu sollte ein IT-Recht Experte konsultiert werden.?
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