„Stadtname-info.de“ verletzt nicht das Namensrecht

Das Landgericht Düsseldorf hatte mit dem Urteil vom 14.3.2012 (34 O 16/01) über die Frage zu entscheiden, ob eine Domain wie „Stadtname-Info.de“ die Namensrechte der Stadt verletzt. Die...

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Das Landgericht Düsseldorf hatte mit dem Urteil vom 14.3.2012 (34 O 16/01) über die Frage zu entscheiden, ob eine Domain wie „Stadtname-Info.de“ die Namensrechte der Stadt verletzt.

rechte_urheber_10Die Richter stellten fest, dass eine solche Domain zulässig ist. Somit scheiterte die Forderung der betroffenen Stadt, die Webseite zu löschen oder deren Verwendung mit dem Presse-und Informationsamt abzustimmen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass durch den Gebrauch des Stadtnamens in Verbindung mit dem Zusatz „-info“ keine Zuordnungsverwirrung bei den angesprochenen Verkehrskreisen entstehe. Denn aus der genannten Adresse ergebe sich für Internetnutzer weder dass die Seite von der Klägerin selbst betrieben wird, noch dass die Stadt dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt hat.Links:Volltext bei JurPC

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wenngleich der oben dargestellte Fall zugunsten des Webseiten-Betreibers entschieden wurde, ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auswahl einer Domain äußerste Sorgfalt geboten ist. Denn für ein Geschäft insbesondere im IT-Business kann es sehr schädlich sein, wenn der mühsam und kostenintensiv aufgebaute Bekanntheitsgrad einer Domain nicht mehr nutzbar ist, da gegen Rechte Dritter verstoßen wurde.

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