Städtenamen in Domain-Adressen sind tabu

Das Landgericht Coburg bestätigte mit dem Urteil vom 26.07.2005 (22 O 823/04), dass Unternehmen grundsätzlich nicht befugt sind, den Namen einer Stadt in einer Domain zu verwenden, wenn...

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domainrecht2Das Landgericht Coburg bestätigte mit dem Urteil vom 26.07.2005 (22 O 823/04), dass Unternehmen grundsätzlich nicht befugt sind, den Namen einer Stadt in einer Domain zu verwenden, wenn diese keinen besonderen Bezug zu der Stadt haben. Dies gelte auch, wenn von der offiziellen Schreibweise des Städtenamens abgewichen werde. Die Verwechslungsgefahr werde dadurch nicht beseitigt. Die Klägerin, eine bekannte Kurstadt, konnte somit einen Anspruch auf Freigabe der Domain gem. § 12 S.1 BGB durchsetzen.Links:http://www.otto-schmidt.de/1487.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmen sollten es vermeiden, Namen fremder Personen, Gemeinden staatlicher Einrichtungen oder Firmen in der eigenen Internet-Adresse zu verwenden. Nach der gängigen und einstimmigen Rechtsprechung ist dies unzulässig.

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