Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm sind die Freibeträge für Abfindungen zum 1.1.2006 weggefallen. Für vor diesem Zeitpunkt entstandene Ansprüche aus aufgelösten Arbeitsverträgen ist allerdings eine Übergangsregelungen geschaffen worden. Demnach stehen dem Arbeitnehmer die steuerlichen Freibeträge zwischen 7.200 und 11.000 EUR weiterhin zu, wenn er die Zahlung vor dem 1.1.2008 erhält und der Anspruch auf die Abfindung entweder durch einen vor dem 1.1.2006 geschlossenem Vertrag, durch Erlass einer Gerichtsentscheidung vor dem 1.1.2006 oder durch eine am 31.12.2005 anhängigen Klage begründet ist.Links:http://www.bundesregierung.de/linkliste-,413.937298/Fragen-und-Antworten-zum-Abbau.htm
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sollten wissen, dass Abfindungsansprüche, die nach dem 31.12.2005 entstehen, voll steuerpflichtig sind. Bisher ist ein Betrag von 7.200 EUR noch steuerfrei. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit kann sich der Freibetrag sogar auf 11.000 EUR erhöhen.
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