Streit um die Marke „Milka“

Ein Gericht in Nanterre bei Paris/Frankreich hatte gestern darüber zu entscheiden, ob eine französische Schneiderin Namens Milka Budimir Werbung mit ihrem Vornamen machen darf. Der Konzern Kraft Foods...

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marke2_02Ein Gericht in Nanterre bei Paris/Frankreich hatte gestern darüber zu entscheiden, ob eine französische Schneiderin Namens Milka Budimir Werbung mit ihrem Vornamen machen darf. Der Konzern Kraft Foods hatte ihr die Verwendung der Domain www.milka.fr mit dem Hinweis auf eine Verletzung von Rechten an der Schokoladenmarke „Milka“ untersagt, wogegen diese sich jedoch gerichtlich wehrte. Die Richter stellten fest, dass die Markenrechte der Firma Kraft Foods höher zu bewerten seien, als die Namensrechte der Schneiderin und verboten ihr, die Domain www.milka.fr weiterhin zu verwenden.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/57505

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bestimmte Marken wie z.B. Shell, Krupp oder Milka können im Einzelfall nach derlaufenden Rechtsprechung des Internetrechts auch ältere Domainregistrierungen mit Namensberechtigung verdrängen. Grundsätzlich darf aber der Namensinhaber an seiner Domain – auch gegen gleichnamige Markeninhaber – festhalten.

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