Streitwert für E-Mail-Spam beträgt 7.500 €

Das Kammergericht Berlin legte mit dem Beschluss vom 12.05.2006 (5 W 93/06) fest, dass der Streitwert für Konflikte um so genannte Spam-E-Mails mit 7.500 € zu bewerten sei....

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domainrecht2Das Kammergericht Berlin legte mit dem Beschluss vom 12.05.2006 (5 W 93/06) fest, dass der Streitwert für Konflikte um so genannte Spam-E-Mails mit 7.500 € zu bewerten sei. Die Richter erkennen an, dass durch nur einmaliges Herunterladen einer Werbe-E-Mail nur ein geringer finanzieller Schaden und zeitlicher Nachteil entstehe. Die Versendung von Werbung mittels E-Mail ist aber besonders kostengünstig, so dass von einem sehr großen Nachahmungseffekt auszugehen ist. Darüber hinaus müsse sich der Empfänger beim Löschen der E-Mail regelmäßig auch näher mit dem Inhalt der E-Mail befassen, um nicht doch eine wichtige Mitteilung zu übersehen. Dies erhöhe den Werbewert und gleichzeitig die Belästigung nochmals.Links:http://www.aktiv-gegen-spam.de/wp-content/uploads/2006/08/Streitwert_7500_KG_5W93-06.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich gilt, dass Versender von Werbe-E-Mails zuvor das Einverständnis der Empfänger einholen und im Streitfall auch den Nachweis darüber erbringen müssen. Jeder Unternehmer sollte entsprechende Vorkehrungen treffen.

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