Die World Intellectual Property Organization (WIPO) hatte in dem Urteil vom 16.06.2005 (D2005-0423) über einen Domainstreit zwischen der Deutschen Telekom AG und und der Firma Unasi Management Inc., Panama zu entscheiden. Letztere hatte 42 Domains auf eigenen Namen registriert, die gezielt die Bekanntheit der Telekom ausnutzten, um so, z.B. durch Tippfehler, Internetuser auf eigene Seiten zu lenken. Problemlos stellte das Gericht eine Verwechslungsgefahr fest und war zudem der Auffassung, dass der Beklagte die Domains bösgläubig registriert hat. Die Übertragung der Domains wurde angeordnet.Links:http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2005/d2005-0423.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Vor der Registrierung einer Internet-Domain sollten Sie ausführlich recherchieren oder recherchieren lassen, ob der Name nicht bereits markenrechtlich geschützt ist. Die Domain könnte ansonsten gegebenenfalls schnell wieder verloren sein.