Das Oberlandesgericht Innsbruck (Achtung: Österreichisches Recht) hat erneut das Begehren der Tiwag AG in ihrem Vorgehen gegen die Tiwag-Kritiker-Seite „dietiwag.org“ abgelehnt. So darf weiterhin das leicht veränderte Unternehmenslogo der Tiwag verwendet werden, auch wird der Forderung, die gesamte Seite zu löschen, nicht stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Zeichen offenkundig nicht für ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werde und somit keine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher geschaffen wird. Da zudem kein Wettbewerb besteht, liege auch keine Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/60309
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Gleichartige Logos dürfen im österreichischem Recht auf Internet-Seiten verwendet werden, insofern zwischen den Verwendern kein Wettbewerb besteht und auch keine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher geschaffen wird.
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