Überlassung eines eBay Accounts kann Haftung begründen

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 13.06.2005 (6 W 20/05), dass die Überlassung eines eBay-Accounts u.U. eine Haftung begründen kann. Wenn der Überlasser nicht kontrolliert,...

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auktionenDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 13.06.2005 (6 W 20/05), dass die Überlassung eines eBay-Accounts u.U. eine Haftung begründen kann. Wenn der Überlasser nicht kontrolliert, welche Waren unter seinem Account angeboten werden, kann er für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein. Markenrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen gegenüber jedem, der – auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentliche zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt. Dies gelte mithin auch für die Überlassung von Telefon- und Faxanschlüssen. In dem vorliegenden Fall hatte der Beklagte seinen eBay-Account seiner Ehefrau überlassen, die dort sodann A-Plagiate anbot.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20060114.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Verantwortlich für Rechtsverletzungen ist grundsätzlich nicht nur der Täter, sondern auch derjenige, der die Rechtsverletzung ermöglicht und diese nicht unterbunden hat, obwohl ihm das ohne Weiteres möglich gewesen sei.

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