Umfassende Reform des GmbH-Rechts beschlossen

Das Bundesministerium der Justiz verkündete mit der Pressemitteilung vom 23.05.2007, dass das Kabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen...

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gesetzgebung2Das Bundesministerium der Justiz verkündete mit der Pressemitteilung vom 23.05.2007, dass das Kabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen hat. Vordergründig soll durch die Reform die Gründung einer GmbH erleichtert werden. So wird das Mindeststammkapital von bis 25.000 € auf 10.000 € herab gesetzt und wer zudem einen bestimmten, vorgefertigten Mustergesellschaftsvertrag verwendet, benötigt keine keine notarielle Beurkundung mehr sondern lediglich eine öffentliche Beglaubigung. Auch soll durch das MoMiG die Registereintragung beschleunigt werden. Um auf dem europäischen Markt zudem flexibler agieren zu können, wird es zukünftig auch möglich sein, den Verwaltungssitz abweichend vom Satzungssitz ins Ausland zu verlegen. Weitere Gesetzesänderungen behandeln gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen zum Thema „Cash-Pooling“ und „Eigenkaoitalersatzrecht“ und sollen den Mißbrauch der Gesellschaftsform eindämmen, indem z.B. Gesellschafter und Geschäftsführer ggf. schneller und stärker belangt werden können.Links:http://www.bundesjustizministerium.de/enid/3804b00a22fabab09681f527e33395cf,cb3711706d635f6964092d0934343139093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093035093a095f7472636964092d0934343139/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die GmbH ist neben oder als Teil einer GmbH & Co.KG die bedeutenste Rechtsform für den deutschen Mittelstand. Sie hat den Vorteil, dass die Haftung auf einen Mindestbetrag von 25.000 € (bald 10.000 €) begrenzt werden kann. Einhergehend besteht allerdings der Nachteil, dass sich Verluste (fast) nicht steuerlich aus dem Mantel herauslösen lassen. Nach Angaben des BMJ ist ein Inkrafttreten des MoMiGfür die erste Jahreshälfte 2008 geplant.

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