Der Bundestag hat mit Beschluss vom 09.11.2007 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Über einen Zeitraum von sechs Monaten sollen demnach zukünftig die so genannten Verkehrsdaten gespeichert werden. Dies sind die genutzten Rufnummern und Kennungen, sowie die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Es geht also um die Frage, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin, wann und wie lange telekommuniziert worden ist. Bei Mobilfunktelefonen wird zusätzlich der Standort bei Beginn der Kommunikation gespeichert. Die Richtlinie sieht weiter vor, dass ab dem 01.01.2009 auch Verkehrsdaten gespeichert werden, die die Internet-Kommunikation betreffen, namentlich also die von den Internet-Providern zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung, nicht aber die aufgerufenen Seiten. Die Inhalte der Telekommunikation dürfen nämlich nicht gesichert werden. Wie bisher verbleiben die Daten grundsätzlich bei den Kommunikations-Anbietern, also nicht beim Staat. Nur mit richterlichem Beschluss, indem Inhalt und Umfang der einzuholenden Daten genau bestimmt ist, können Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten zugreifen.
Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=245415
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wer nun erschrocken ist, dass zukünftig Kommunikationsdaten gespeichert werden dürfen, kann insofern beruhigt werden, dass die Anbieter bereits heute viele Daten speichern. Dies war allerdings bisher nur erlaubt, wenn diese zu internen Zwecken wie z.B. der Abrechnung benötigt wurden. Der Arbeitskreis „Vorratsdatenspeicherung“ befindet die verdachtslose Aufbewahrung demenstprechend für verfassungswidrig. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde, soll die „größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist“ eingereicht werden.