Uneinigkeit über Streitwert bei Spam-Mails

Das Landgericht Potsdam legte mit dem Urteil vom 14.08.2006 (2 O 360/06) den Streitwert für Streitigkeiten über Spam-Mails auf 4.000 € fest. Der Antragssteller wehrte sich im vorliegenden...

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schutzumfangDas Landgericht Potsdam legte mit dem Urteil vom 14.08.2006 (2 O 360/06) den Streitwert für Streitigkeiten über Spam-Mails auf 4.000 € fest. Der Antragssteller wehrte sich im vorliegenden Fall gegen die unverlangte Zusendung einer Werbe-E-Mail, die er auf seinem beruflich genutzten Account erhalten hatte. Dies stelle einen Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es jedoch nicht, da sich das Landgericht bei einem Streitwert von 4.000 € für unzuständig erklärte.Links:http://www.juristische-seiten.de/upload/LG-Potsdam-2-O-360-06.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Gerade legte das KG Berlin den Streitwert für Spam-Mails auf 7.500 € fest (s. IT-Rechtsinfo News vom 04.09.06), schon hält das LG Potsdam mit 4.000 € dagegen. Hier besteht dementsprechend eine unsichere Rechtslage. Fraglich ist in der Folge, an welches Gericht man sich zukünftig mit Spam-Angelegenheiten wenden soll. Landgerichte sind regulär erst ab einem Streitwert von 5.000 € zuständig.

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