Das Bundesamt für Justiz verhängt erste Ordnungsgelder von meist EUR 2.500,00 wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht von Bilanzen und Jahresabschlüssen nach dem EHUG. IT-Unternehmen sollten nun prüfen, ob die eigenen Unterlagen bereits eingereicht wurden.

Links:Übersicht beim BMJ
Wichtig für den IT-Unternehmer:
IT-Unternehmen sind gut beraten zu prüfen, ob die entsprechenden Unterlagen bereits beim Bundesanzeiger eingereicht wurden. Falls ein Steuerberater beschäftigt wird, muss dieser diese Maßnahme veranlassen oder ansonsten den Mandanten darauf hinweisen. Es ist jedoch jedem Unternehmer anzuraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen, bevor ein teuerer Ordnungsgeldbescheid eingeht.
Falls Sie Fragen zum Thema haben, liefert Ihnen RA Dr. Wulf gern Antworten.
Weitere Informationen zum Thema