Unternehmensregister: Bundesamt verhängt erste Ordnungsgelder

Das Bundesamt für Justiz verhängt erste Ordnungsgelder von meist EUR 2.500,00 wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht von Bilanzen und Jahresabschlüssen nach dem EHUG. IT-Unternehmen sollten nun prüfen, ob...

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Das Bundesamt für Justiz verhängt erste Ordnungsgelder von meist EUR 2.500,00 wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht von Bilanzen und Jahresabschlüssen nach dem EHUG. IT-Unternehmen sollten nun prüfen, ob die eigenen Unterlagen bereits eingereicht wurden.

db7badd803Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist seit 1. Januar 2007 in Kraft. Unternehmen mussten daher zum 01.01.2007 erstmals ihre Bilanzen und Jahresabschlüsse aus 2005 beim Bundesanzeiger einreichen. Viele Unternehmen haben dies jedoch aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit versäumt, weshalb sie im Februar 2008 unter Fristsetzung zur Nachreichung aufgefordert wurden. Unternehmen, die auch hierauf nicht reagiert haben, erhalten in diesen Tagen nun einen Ordnungsgeldbescheid in Höhe von meist EUR 2.500,00.

Links:Übersicht beim BMJ

Wichtig für den IT-Unternehmer:

IT-Unternehmen sind gut beraten zu prüfen, ob die entsprechenden Unterlagen bereits beim Bundesanzeiger eingereicht wurden. Falls ein Steuerberater beschäftigt wird, muss dieser diese Maßnahme veranlassen oder ansonsten den Mandanten darauf hinweisen. Es ist jedoch jedem Unternehmer anzuraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen, bevor ein teuerer Ordnungsgeldbescheid eingeht.

Falls Sie Fragen zum Thema haben, liefert Ihnen RA Dr. Wulf gern Antworten.

Weitere Informationen zum Thema

 

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