Das Bundespatentgericht hatte mit dem Urteil vom 26.01.2005 (32 w (pat) 353/03) über die Schutzfähigkeit der Marke „Gelb“ zu entscheiden. Dies sei u.a. abhängig von der Unterscheidungskraft, die nur dann gegeben sei, wenn der angesprochene Verkehr Anlass hat, die Benutzung der Farbe als markenmäßig zu verstehen. So muss zu erkennen sein, dass die Farbe als solche, auch wenn sie z.B. auf Verpackungen zusammen mit Wort- und Bildmarken verwendet wird, eine eigene Marke ist. In dem konkreten Fall („Puffreis mit Schokolade“) hat das BPatG die schutzfähigkeit der Marke verneint.Links:http://www.bundespatentgericht.de/bpatg/entscheidungen/marken/32353_03.htm
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Eintragung einer Farbmarke hängt grundsätzlich von der Schutzfähigkeit ab. Demzufolge muss die Farbe allein, unabhängig von einer Verbindung mit Wort- und Bildmarken, Unterscheidungskraft nach dem Markenrecht besitzen.
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