Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Verwertungsgesellschaften und die Computerhersteller eine Einigung erzielen können. Diese sieht vor, dass die Hersteller nun für jeden verkauften Computer einen Fixbetrag an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Rückwirkend zum 01.01.2008, müssen bis zum Ende des Jahres 2010 jeweils € 13,65 für jeden Computer mit integriertem Brenner, bzw. € 12,15 ohne Brenner, an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Dieser Fixbetrag wird auf die Endpreise der Geräte aufgeschlagen und mit ihm sollen die Rechte von Autoren, Künstlern und sonstigen Urhebern an ihren Werken abgegolten werden.
Seit mehreren Jahren konnten der Bundesverband der Computer Hersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte keine Einigung zum Thema Urheberrechtspauschale finden. Nachdem im Sommer 2009 ein Kompromiss zu Pauschalabgaben an USB-Sticks und Speichermedien erzielt werden konnte, folgt nun der Vergleich hinsichtlich der verkauften Computer. Einigungen für weitere vergütungspflichtige Produkte stehen noch aus.
Für den BCH stellt diese Einigung nur einen Kompromiss dar und ist bei weitem nicht zufriedenstellen. Vor allem kritisiert der Verband die Belastung für die Verbraucher, die durch einen Aufpreis entsteht.
Auch für Computer, die in den Jahren 2002 bis 2007 verkauft worden sind, sollen anteilige Beträge gezahlt werden. Für den Zeitraum von 2002 bis 2003 sollen diese, zusätzlich zu den bereits gezahlten Brennerabgaben von € 9,21 pro PC €3,15 sowie für 2004 bis 2007, €6,30 betragen. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer.
Durch diese Einigung werden auch die zwischen den Herstellern und Verwertungsgesellschaften geführten Rechtsstreitigkeiten beendet. Somit ist auch der ursprünglichen Forderung der Verwertungsgesellschaften, mehr als €18,- pro verkauften PC von den Herstellern zu erhalten, Abhilfe geleistet worden.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bislang haben noch nicht alle PC-Hersteller dem Kompromiss zugestimmt. Die Einigung wurde nur zwischen den Herstellern akzeptiert, die im BCH organisiert sind. Weitere Verbände, wie z.B. Bitkom, sind noch in Verhandlungen.
Die Hersteller, die die Einigung angenommen haben, werden nun dazu verpflichtet sein, die oben beschriebenen Gebühren zu entrichten. Falls ein Hersteller sich dafür entscheiden sollte, die Einigung nicht anzunehmen, werden die Verwertungsgesellschaften, wie bereits angekündigt, Tarife in Rechnung stellen, die die ausgehandelten Konditionen um bis zu 25% überschreiten. Auch für andere Geräte, wie z.B. Drucker, sind solche Abgaben fällig.
Für Fragen zur genauen Verrechnung der Gebühren und in welcher Form diese gezahlt werden müssen, stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Ansonsten wird empfohlen den weiteren Verlauf der Verhandlungen abzuwarten.