Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat soll Maßnahmen gegen Google Books treffen. Die von Google stattfindende Digitalisierung von Büchern im Internet sei mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar, so Brigitte Zypries in ihrer Bitte das Thema auf die Tagesordnung der Ratstagung zu setzen.
In den USA hat Google, ohne vorherige Zustimmung der Urheber, eine Vielzahl von Büchern aus Staatsbibliotheken eingescannt und im Internet zum Zwecke des Aufbaus einer Datenbank zugänglich gemacht. Die Datenbank unter dem Namen „GoogleBooks“ bietet dem Nutzer Buchtitel und Cover, sowie einige Ausschnitte aus den Büchern zur kostenfreien Einsicht an. Unter den veröffentlichten Büchern sind auch Produkte von europäischen Urhebern zu finden. In den USA haben Autoren- und Verlegerverbände gegen die Verletzungen ihrer Urheberrechte geklagt. Aus der Klage ist ein Vergleich entstanden. Dieser beinhaltet eine Entschädigungsleistung an die Kläger. Nach Zahlung dieser Vergleichssumme darf Google dann weiterhin Bücher digitalisieren und veröffentlichen. Der Vergleich stellt eine sogenannte „Class Action“ dar. Eine „class action“ macht eine erzielte Einigung für alle Mitglieder einer „class“ wirksam. Das heißt, dass die Einigung allen der Autoren- und Verlegerwesen Angehörigen gegenüber wirksam ist. Der Vergleich wird zum 07. Oktober 2009 rechtskräftig. Einzelne Autoren und Verlage können sich dieser Einigung nur dann entziehen, wenn sie bis zum 04. September 2009 eine Austrittserklärung vorlegen. Dieses würde bedeuten, dass die im Vergleich erzielte Einigung nicht für diejenigen wirksam wird, die ausgetreten sind. Mit einem Austritt behält man sich somit vor eigenständig rechtliche Schritte gegen Google zu ergreifen. Wenn der Austritt nicht interessant ist, können ebenfalls bis zum 04. September 2009 Änderungen zum Vergleich beantragt oder Bedenken geäußert werden. Bis dahin wird der Rat den Vergleich genauer überprüfen und sich noch intensiver mit dem Thema beschäftigen. Nach der Aussage von Zypries wird es unabdingbar sein, dass die EU weitere rechtliche Schritte gegen Google vornimmt. Zu überprüfen sind nicht nur urheberrechtliche, sondern auch kulturpolitische, sowie kartellrechtliche Auswirkungen der Google Books Datenbank. „Googles Vorgehen ist nämlich nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern kann sich auch auf die Medienkonzentration und die kulturelle Vielfalt in Europa auswirken“, so Zypries.Links:Pressemeldung auf bmj.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Rat vorschlagen wird. Für Verleger ist es durchaus ratsam die genauen Inhalte des Vergleichs zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beantragen.
Auf Grund der aktuellen politischen Konzentration auf derartige Veröffentlichungsangebote sollten diese auf rechtliche Korrektheit überprüft werden. Es mag zu erwarten sein, dass nicht nur Google Books von zukünftigen Maßnahmen betroffen sein wird, sondern auch andere Anbieter von ähnlichen Diensten.
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