Die Urheberrechtsabgabe bereitet der Hardware-Industrie bereits seit Jahren Probleme. Die Verwertungsgesellschaften verlangen teilweise für lange zurückliegende Verkäufer hohe Abgaben und bei vielen Geräten herrscht noch immer Unsicherheit, ob eine Abgabe überhaupt geleistet werden muss.
Im Januar hatte der Bundesgerichtshof nun für sog. All-in-One-Geräte entschieden (I ZR 131/05), dass auch für Multifunktionsgeräte eine Urheberrechtsabgabe zu zahlen ist, wenn hier eine Kopierfunktion zur Verfügung gestellt wird. Ob diese Funktion viel oder wenig benutzt wird, spiele hier keine Rolle. Fest steht jedoch, dass für Drucker (BGH I ZR 94/05) keine Abgabe zu zahlen ist. Bei Personalcomputer steht eine endgültige Klärung noch aus; der Bundesgerichtshof (I ZR 18/06) wird hierzu wohl im Herbst entscheiden. Bislang zahlen die Hersteller eine Abgabe von ca. EUR 8,00 pro verkauftem PC. Der Hardware-Hersteller Hewlett Packard versucht nun durch einen Trick, seine All-in-One-Geräte der Urheberrechtsabgabe für Kopiergeräte zu entziehen, indem er die Kopierfunktion einschränkt. Das Kopieren soll zukünftig nur noch bei eingeschaltetem und angeschlossenem PC möglich sein, so dass dies als PC-Funktion und nicht Kopierfunktion des Gerätes anzusehen ist. Beworben wird diese Funktion mit „PC-Copy“. Die Verwertungsgesellschaft VG-Wort hat bereits angekündigt, auch hierzu eine gerichtliche Entscheidung erwirken zu wollen. Es dürfte jedoch spannend bleiben.Links:Bericht bei Channel Partner
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die PC-Copy-Funktion schränkt den Nutzer bei der täglichen Verwendung ein. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung von HP Bestand haben wird. Überhaupt ist die Urheberrechtsabgabe ab Januar 2008 an besondere Voraussetzungen geknüpft, da die Regelungen der §§ 54 ff. UrhG von der Gesetzgebung angepasst wurden. Es ist jedoch durchaus möglich, dass diese Ausweichmaßnahme von HP vor Gericht Bestand haben wird und für die zukünftigen Multifunktionsgeräte eine Abgabe entfällt. Zur Abgabepflicht von PCs haben sich die ZPÜ (Inkassofirma der GEMA) und der Verband BITKOM bislang nicht einigen können. Während die ZPÜ Abgaben von teilweise EUR 55,00 pro PC verlangt, möchten die Hersteller aufgrund der untergeordneten Relevanz an abgabepflichtigen Kopiervorgängen durch PCs nur eine Summe von EUR 6,00 zahlen.
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