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AGB Internet
Der Bundesgerichtshof hat in seinem gestrigen Urteil mit dem AZ VIII ZR 219/09 erneut Verbraucherrechte im Internet gestärkt. Aus dem Urteil geht hervor, dass ein Mausklick nicht ausreicht, um bei einem Vertragsschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware, wie z.B. durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vor Rückgabe, auf den Kunden zu übertragen.
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Pflichtangaben für eShops
In seinem Beschluss vom 20.04.2009 (Az.: 3 U 225/07) entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass eine Hinweis an den Verbraucher bezüglich der Umsatzsteuer sowie der Versandkosten, soweit dieser nur am unteren Ende der Online-Shops Seite zu finden ist und kein Verweis zu dem Warenangebot besteht (Sternchen oder Link), nicht den Anforderungen des §1 Abs. 2 PAngV entspricht. In solch einem Fall sind die Kriterien des §1 Abs. 6 Satz 2 PAngV „leicht erkennbar und gut wahrnehmbar...
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Pflichtangaben für eShops
Das OLG Hamm entschied, in seinem Urteil vom 02.04.2009, (Az.: 4 U 213/08), dass fehlende Angaben der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie der Handelsregisternummer im Impressum für Unternehmen zu einem teuren Fehler werden können. Grundsätzlich gilt für alle Webauftritte von Unternehmen und vor allem für Online-Händler eine Impressumspflicht. Dieses muss Angaben zu Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail auch Angaben wie Handelsregister, Handelsregisternummer,...
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Pflichtangaben für eShops
Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 22.06.2009 (Az.: 9 U 111/08) entschieden, dass ein Verbraucher nicht bereits dann schon zwangsweise ein unbefristetes Widerrufsrecht gegen einen Unternehmer hat, wenn der Unternehmer ein inkorrektes amtliches Muster der Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte verwendet, indem der Fristbeginn nicht richtig ausgewiesen wurde.
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Pflichtangaben für eShops
Am 03.09.2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung dann rechtswidrig sei, wenn in dieser generell vorgesehen ist, dass ein Verbraucher durch die Ausübung seines Widerrufsrechts, dazu verpflichtet wird Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten.
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