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Nutzungsrechte

Das OLG München beschloss mit dem Urteil vom 07.02.2008, Az. 29 U 3520/07, dass der Urherber einer Software auch dann in seinen Rechten verletzt wird, wenn ein Anwender der Software diese für andere Nutzern gleichzeitig oder nacheinander, wahrnehmbar oder zugänglich macht. Dieses gilt auch dann, wenn die Daten nicht übertragen, sondern der Zugriff auf diese per ASP ermöglicht wird.
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ASP-Vertrag

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 15.11.2006 (XII ZR 120/04), dass auf so genannte Application Service Providing (ASP) Verträge das Mietrecht anzuwenden sei. Das
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ASP-Vertrag

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte mit dem Beschluß vom 17.01.2006 (11 W 21/05) darüber zu entscheiden, ob es im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich sei, einen Anspruch auf Quellcodebesichtigung zu erlangen.
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ASP-Vertrag

Das Finanzgericht Münster entschied mit dem Urteil vom 18.02.2005 (11 K 5218/03), dass für Software-Produkte keine außergewöhnliche Abschreibung gerechtfertigt sei, wenn ein Update erscheint.
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ASP-Vertrag

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit Urteil vom 11.04.2005 (1 U 1009/04), dass ein Software-Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Übernommene Wartung von Software unbegrenzt wahrzunehmen.
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