Auf dieser Seite springen zu
Hauptmen?:
Sie betrachten gerade: IT-Nachrichten > Internetbranche
Haftung im Internet
Nach einem Urteil des OLG Hamburg vom 15.02.2010 (Az.:2-27/09 REV), ist bereits das bloße Betrachten von kinderpornografischen Inhalten im Internet als Straftat anzusehen. Auch das Herunterladen der Daten in den Arbeitsspeicher des Computers stellt einen Besitz der Pornos dar. Das manuelle Abspeichern auf der Festplatte oder anderen Datenträgern ist hierzu nicht notwendig, so das OLG.
Das Urteil gilt als Grundsatzentscheidung und ist das erste Revisionsurteil zur Definition des Besitzbegriffs....
(mehr)
Haftung im Internet
Nach der aktuellen Rechtslage ist der Versand von Werbe-Mails ohne Einwilligung des jeweiligen Empfängers, bekannter Weise, rechtswidrig und führt zu Ansprüchen gegen das Unternehmen.
Nach einem vor kurzem veröffentlichten Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009 (Az.: I-20 U 137/09) kann aber neben einer Haftung des Unternehmens auch ein Anspruch gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich aus einem unerlaubten Mailversand erwachsen.
(mehr)
AGB Internet
Der Bundesgerichtshof hat in seinem gestrigen Urteil mit dem AZ VIII ZR 219/09 erneut Verbraucherrechte im Internet gestärkt. Aus dem Urteil geht hervor, dass ein Mausklick nicht ausreicht, um bei einem Vertragsschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware, wie z.B. durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vor Rückgabe, auf den Kunden zu übertragen.
(mehr)
AGB Internet
In Seinem Urteil vom 11.11.2009 (Az.: VIII ZR 12/08) hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt wann eine formularmäßige Einwilligung in die Speicherung und Nutzung von Daten für die Zustellung von Postwerbung rechtmäßig ist. Hierbei ging es vor allem um die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln.
(mehr)
Haftung im Internet
Das OLG Koblenz entschied in seinem Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 120/09), dass das Versenden von Ware nach einem bereits erfolgten Widerruf den Tatbestand der §§3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG erfüllt und somit unlauter und wettbewerbswidrig ist. Solch ein Verhalten stelle eine unzumutbare Belästigung dar. Diese ergebe sich gem. §7 Abs. 2 UWG immer dann, wenn eine erfolgte Werbung vom Marktteilnehmer ausdrücklich und erkennbar unerwünscht ist. Wenn Unternehmen Waren zusenden bzw....
(mehr)