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IT-Compliance
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, den 02.03.2010 entschieden, dass die Massenspeicherung von Verkehrsdaten zu Zwecken der Strafverfolgung verfassungswidrig ist. Wie aus dem Urteil des BVerfG hervorgeht, ist die Speicherung der Vorratsdaten nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 I GG vereinbar.
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IT-Compliance
Am 12.02.2010 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis. Obwohl dies von Datenschützern für zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig gehalten wird, gab der Bundesrat die Ínbetriebnahme des Programms frei, forderte in seiner Entschließung aber einen verbesserten Datenschutz in weiteren Verfahren im Zusammenhang mit ELENA.
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Sonstiges
Aus einer Pressmeldung der Bundesnetzagentur geht hervor, dass diese in sechs Verfahren gegen unerlaubte Telefonwerbung sowie in drei weiteren Verfahren wegen Rufnummernunterdrückung Bußgelder in einer Gesamthöhe von €500.000,- verhängt hat. Diese Verfahren stammen aus den Monaten Dezember 2009 und Januar 2010.
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Sonstiges
Aus einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009 (Az.: 11 S 81.08) geht hervor, dass die Provider von Internetdiensten dazu verpflichtet sind alle technischen Vorkehrungen zu schaffen, um eine funktionierende Vorratsdatenspeicherung für einen Zeitraum von sechs Monaten zu gewährleisten. Die damit verbunden Kosten und finanziellen Belastungen müssen die Unternehmen selbst tragen.
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Pflichten: Hardware
Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2009 (AZ.: 7 C 20.08) geht hervor, dass Hersteller von Geräten, die unter das Elektro- und Elektronikgesetz fallen dazu verpflichtet sind, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgestellten und mit Altgeräten gefüllten Container auch dann auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, wenn diese mit Fremdgeräten gefüllt sind.
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