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Urheberrecht

Second Life - Nachgebildete Texturen nicht schutzfähig

Auf der Internetplattform Second Life können Nutzer sich ihre eigene Identität und sogar eigene Gebäude schaffen. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Soweit geniessen die hierzu geschaffenen Texturen (Figuren, Gebäude etc.) grundsätzlich auch Urheberschutz. Allerdings sind die Anforderungen an die schöpferische Höhe (hier: angewandte Kunst) nicht gerade gering. (mehr)