Abmahnung
Das OLG Hamm entschied in seinem Urteil von 20.05.2010 (Az.: I 4 U 225/09), dass die gesetzlichen Pflichtangaben für E-Shops, auch für mobile Shopping-Apps gelten und, dass der Händler auch dann dafür die Verantwortung trägt, wenn die Apps durch Dritte programmiert, vervielfältigt und betrieben werden.
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Abmahnung
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 20.05.2010 (Az.: 6 U 33/09) entschieden, dass Betreiber von sog. Abofallen-Websites ggf. den durch die Fallen erzielen Gewinn an die Betroffenen zurückzahlen müssen.
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Abmahnung
Das Landgericht Bochum hat in seinem Beschluss vom 30.03.2010 (Az.: I-17 O 21/10) die Wettbewerbswidrigkeit von Größenangaben, welche von einem Händler ausschließlich in Zoll gemacht wurden, abgelehnt.
Zusammenfassend betrachtet, empfand das Gericht die gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) in Verbindung mit der Einheitenverordnung (EinhV) verstoßenden Angaben in Zoll als Bagatelle und schloss einen Wettbewerbsverstoß daher aus.
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Pflichtangaben für eShops
Am 11.06.2010 tritt eine wichtige Änderung des Widerrufsrechts in Kraft. Diese wird durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie und zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht bedingt sein. Durch diese werden aktuelle genutzte Widerrufsbelehrungen ihre Rechtskraft verlieren, was für die IT-Recht-Praxis von enormer Bedeutung sein wird.
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Pflichtangaben für eShops
Aus einem Urteil des BGH vom vom 11. März 2010 (Az.: I ZR 123/08) geht hervor, dass ein Händler stets für verspätete Preiserhöhungen in Preissuchmaschinen in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser über solche Maschinen Werbung für seine Produkte macht. Die Grundlage für die Inanspruchnahme ist Irreführung des Verbrauchers.
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