Urteilsverkündung im „Autodialer-Verfahren“

Das Landgericht Osnabrück verhängte mit dem Urteil vom 20.12.2006 (10 KLS 10/06) gegen die Angeklagten im so genannten Autodialer-Verfahren Freiheitsstrafen von jeweils 4 Jahren, sowie 3 Jahren und...

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haftung_internet_03Das Landgericht Osnabrück verhängte mit dem Urteil vom 20.12.2006 (10 KLS 10/06) gegen die Angeklagten im so genannten Autodialer-Verfahren Freiheitsstrafen von jeweils 4 Jahren, sowie 3 Jahren und 3 Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen banden-/gewerbsmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar gemacht haben. Sie hatten von Juli 2002 bis Ende September 2003 selbst entwickelte Programme über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. „Autodialer“ installiert worden seien. Diese „Autodialer“ hatten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer angewählt, sodass sich die Betrüger um 12.037.973 € rechtswidrig bereichert hatten. Der von der Staatsanwaltschaft aus diesem Grunde beantragte Anordnung des erweiterten Verfalls von Beträgen in Höhe von 7.000.000,- € und 750.000,- € kamen die Richter allerdings nicht nach. Die gesetzlichen Voraussetzungen hätten zu der Zeit für eine solche Maßnahme noch nicht vorgelegen.Links:http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C31158780_N7508084_L20_D0_I4798959.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Dialer sind kleine Programme, die auf dem Rechner einen neuen Internetzugang einrichten, der sich sodann über eine kostenpflichtige Nummer (0190-…) über die Telefonleitung ins Internet einwählt. Insofern können nur Internet-Nutzer betroffen sein, die sich mittels einer ISDN-Karte oder einem Modem Zugang zum Netz verschaffen. Hier empfiehlt es sich, entsprechende Anti-Dialer-Software als Schutz zu installieren.

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