Usenet-Provider haften nicht für Kunden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit dem Urteil vom 15.01.2008 (I-20 U 95/07) dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Eine von dem Plattenlaber EMI erreichte einstweilige Verfügung...

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haftungDas Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit dem Urteil vom 15.01.2008 (I-20 U 95/07) dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Eine von dem Plattenlaber EMI erreichte einstweilige Verfügung gegen den Provider „United Newsserver“ wurde somit aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Plattenfirma sah sich jedenfalls in ihren Rechten verletzt, da ein Musikstück der Künstlerin „LaFee“ über den Server des Providers abgerufen werden konnte. Das Usenet ist ein weltweites Netzwerk und kann mit einem Diskussionsforum verglichen werden. Neben Informationen werden dort zunehmend auch Dateien gehandelt, die nicht „peer-to-peer“ sondern von den Servern der Usenet-Provider heruntergeladen werden können.Links:http://www.zdnet.de/news/tech/0,39023148,39160236,00.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Ähnlich wie bei einem Forum können im Usenet Informationen oder Dateien gepostet werden, die dann von anderen Mitgliedern abrufbar sind. Bereits das Landgericht München hatte hier aber entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen die Usenet-Provider weder wegen Verschuldens noch aus der Störerhaftung in Betracht kommt (7 O 3950/07).

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