Verbot der Veröffentlichung von fremden E-Mails

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 06.09.2006 (28 O 178/06), dass die Veröffentlichung von fremden E-Mails rechtswidrig ist. Es handele sich dabei um einen gravierenden Eingriff...

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haftungDas Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 06.09.2006 (28 O 178/06), dass die Veröffentlichung von fremden E-Mails rechtswidrig ist. Es handele sich dabei um einen gravierenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In dem vorliegenden Fall tauchten die vertraulichen E-Mails eines Aufsichtsratmitgliedes ungenehmigt auf einer Internetseite auf. Die Richter verpflichteten den Betreiber der Seite daraufhin zur umgehenden Löschung der entsprechenden Inhalte sowie zur Zahlung von Schadensersatz. E-Mails seien vergleichbar mit einem geschlossenen Briefumschlag, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre entlassen werde. Soweit für den Empfänger einer Mail klar ersichtlich ist, dass diese nicht an ihn gerichtet ist, darf der Inhalt nicht auf der eigenen Website veröffentlicht werden.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/78268/from/rss09

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Zumindest für den geschäftlichen Bereich steht fest, dass vertrauliche E-Mails als besonders schützenswert gelten und nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden dürfen. Auch eine Informationsbereitstellung rechtfertigt hier keine Publikation.

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