Verbraucherschutz: EU-Kommission will einheitliche Regelungen

Die EU plant die Vereinheitlichung von verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere im Onlinebereich. Die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva hat nun erste Vorstellungen veröffentlicht. Bislang wird das Verbraucherschutzrecht zwar per EU-Richtlinie vorgegeben,...

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Die EU plant die Vereinheitlichung von verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere im Onlinebereich. Die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva hat nun erste Vorstellungen veröffentlicht.

staatliche_hilfe_03Bislang wird das Verbraucherschutzrecht zwar per EU-Richtlinie vorgegeben, jedoch von den nationalen Mitgliedsstaaten in eigenen Gesetzen umgesetzt. So ist das Widerrufsrecht in Deutschland etwa in die §§ 312 ff. BGB eingebunden worden. Hierdurch entstanden jedoch teilweise unterschiedliche Regelungen. Während das Widerrufsrecht in Frankreich nur innerhalb von einer Woche geltend gemacht werden kann, gilt in Deutschland eine Frist von zwei Wochen. Die EU möchte einheitliche Regelungen schaffen, um den Auslandsverkauf – insbesondere für Onlineshops – zu fördern. Die Widerrufsfrist soll nun einheitlich EU-weit zwei Wochen betragen.  Auch soll eine Liste EU-weit Anwendung finden, die unfaire Vertragsklauseln aufzählt, die das Geschäft ungültig machen. Weitere Inhalte zur geplanten Änderung erhalten Sie im nachfolgenden Link. Links:Bericht beim Handelblatt

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag der EU-Kommission tatsächlich das EU-Parlament passieren wird. Im Oktober 2008 soll der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Sollten Sie Fragen zum Verbraucherschutzrecht haben, so beantwortet RA Dr. Wulf gern Ihre Fragen.

Weitere Informationen zum Thema

 

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