Das Finanzgericht Saarbrücken hatte in seinem Urteil vom 7.12.2004 (1 K 312/00) darüber zu entscheiden, ob die private Nutzung von Firmenwagen im Rahmen des Anscheinsbeweises vom Finanzamt vermutet werden darf. Klägerin war eine GmbH, die dem Geschäftsführer verboten hatte, das Firmenfahrzeug privat zu nutzen. Insoweit sollten die Fahrzeugkosten nun vollständig steuerrechtliche Berücksichtigung finden. Die Richter gingen jedoch trotz dieses Verbotes von einer anteiligen privaten Nutzung aus und wiesen die Klage zurück.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der vollständige Abzug der Kosten für ein Firmenfahrzeug lässt sich nur per Fahrtenbuch durchsetzen. Eine Umgehung z.B. durch Verbot der privaten Nutzung im Arbeitsvertrag lässt den Anschein einer privaten Nutzung nicht entfallen. Im Regelfall dürfte daher weiterhin die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung (§ 6 I Nr. 4 S. 2 EStG) als optimaler Lösungsweg gelten.