Das Landgericht Berlin hatte mit dem Urteil vom 6.3.2012 (16 O 551/10) gleich über mehrere Punkte der Ausgestaltung von Facebook zu entscheiden. In dem von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengten Verfahren unterlag der Internet-Riese dabei mehrfach.
Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten – diese und weitere Punkte stehen der aktuellen Rechtslage nach Auffassung des Gerichtes entgegen. Die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen seien nicht zulässig.
Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände wurde der Facebook Ireland Limited somit die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
Weitere Informationen zu der Entscheidung wurden von dem Gericht in Aussicht gestellt.Links:Pressemitteilung des LG Berlin
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Impressum, AGB und Datenschutz: Dies sind drei Kernbereiche, bei denen der IT-Unternehmer besonders gefordert ist, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei muß auch stets die aktuelle Rechtslage im Auge behalten werden. Andernfalls drohen Abmahnungen von Mitbewerbern oder den Verbraucherverbänden.