Vertragsstrafe kann doppelt ergehen

Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit der Entscheidung vom 18.09.2012 (I-4 U 105/12) darüber zu entschieden, ob in dem nachfolgenden Fall eine doppelte Vertragsstrafe fällig wird. Vorliegend hatte sich...

2641 0
2641 0

Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit der Entscheidung vom 18.09.2012 (I-4 U 105/12) darüber zu entschieden, ob in dem nachfolgenden Fall eine doppelte Vertragsstrafe fällig wird.

db7badd803Vorliegend hatte sich die Beklagte in einem vorangegangenem Verfahren dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die nachstehende Klausel zu verwenden:

„Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.“

Gleichwohl wurde die Klausel von der Beklagten weiter verwendet, und zwar für den eigenen Online-Shop als auch für die eBay-Angebote. Nach Auffassung des Klägers ist damit gleich zweifach die im Rahmen der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe zu leisten.

Die Richter stimmten der Auffassung des Klägers zu: „Grundlage (…) waren zwei Handlungsentschlüsse. Die Beklagte hat sich jeweils über unterschiedliche Vertriebskanäle an verschiedene Käuferkreise gewendet. Es liegen damit zwei Verstöße gegen die Unterlassungs-verpflichtung vor“Links:Volltext bei JustizNRW

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wer einmal eine Unterlassungserklärung abgeben mußte sollte zum einen prüfen, ob die streitgegenständliche Tat tatsächlich auf allen Ebenen beseitigt ist. Zum anderen ist sicherzustellen, dass nicht z.B. auch durch unwissende Mitarbeiter eine Wiederholung eintritt.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article