Verwechslungsgefahr zwischen „Il Padrone“ und „Il Portone“

IT-Projekt

Der BGH (I ZB 4/02) hatte darüber zu entscheiden, ob zwischen den Bezeichnungen „il Padrone“ und „Il Portone“ Verwechslungsgefahr besteht. Erstere Marke war bereits zuvor für Weine aus...

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Der BGH (I ZB 4/02) hatte darüber zu entscheiden, ob zwischen den Bezeichnungen „il Padrone“ und „Il Portone“ Verwechslungsgefahr besteht. Erstere Marke war bereits zuvor für Weine aus Italien angemeldet worden, während „Il Portone“ nun für den Bereich „Alkoholische Getränke“ registriert werden sollte. Die Richter gingen bei normaler Kennzeichnungskraft davon aus, dass infolge der Warenidentität und Zeichenähnlichkeit eine erhebliche Gefahr der Verwechslung besteht.

Links:http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?050366

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei der Bewertung einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken sollte stets berücksichtigt werden, dass eine große Ähnlichkeit bei den Waren eine geringere Ähnlichkeit bei den Zeichen aufwiegt (Wechselwirkung). Viele Unternehmen sehen diese Gefahr nicht und gehen damit das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung ein.

 

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