Verwendung fremder Marken keine Rechtsverletzung

Das Thema Markenverletzung durch Google Adwords wird von den deutschen Gerichten noch immer unterschiedlich beurteilt. Die bislang wohl dominierende Ansicht sieht in der Angabe einer fremden Konkurrenzmarke in...

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Das Thema Markenverletzung durch Google Adwords wird von den deutschen Gerichten noch immer unterschiedlich beurteilt.

marke2_02Die bislang wohl dominierende Ansicht sieht in der Angabe einer fremden Konkurrenzmarke in den eigenen Keywords eine Markenverletzung. Nun hat sich allerdings ein höchstrichtliches Urteil gegen diese Auffassung entschieden. Das OLG Frankfurt/Main urteilte am 26.02.2008 (Az. 6 W 17/08), dass – im Unterschied zur Verwendung der Marke als Keywords in den MetaTags der eigenen Homepage des Konkurrenten – die Nutzung fremder Marke als Keywords in Adwords keine Markenverletzung darstellen. Zur Begründung führt der Senat aus, die fremde Marke werde hier in seiner Hauptfunktion genutzt, die darin liege, die beworbene Ware dem Markeninhaber zuzuordnen. Die „Lotsenfunktion“ des Zeichens werde hier vielmehr nur zur Präsentation einer als solcher erkennbaren Eigenwerbung genutzt. Damit werde gerade nicht der Eindruck erweckt, es bestehe eine Verbindung zwischen der beworbenen Ware und dem Geschäftsbetrieb des Markeninhabers.Links:Volltext bei Beck Online

Wichtig für den IT-Unternehmer:

IT-Firmen, die wegen Markenverletzung durch Verwendung von Adwords abgemahnt werden, sollten sich an obiges Urteil erinnern. Dem gegnerischen Anwalt sollte hier vor Augen gehalten werden, dass er nun auch in Frankfurt nicht mit seiner Abmahnung durchkommen wird. Als weitere Unterstützung kann hier das Urteil des OLG Düsseldorf vom Januar 2008 dienen (I-20 U 79/06), welches eine Haftung ebenfalls ablehnte.

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