Verwendung von Stadtplan-Ausschnitten nur mit Lizenz

Das Landgericht München entschied mit dem Urteil vom 15.11.2006 (21 O 506/05), dass Website-Betreiber im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur mit Lizenz für ihre eigene Internetseiten nutzen dürfen. Unabhängig...

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Das Landgericht München entschied mit dem Urteil vom 15.11.2006 (21 O 506/05), dass Website-Betreiber im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur mit Lizenz für ihre eigene Internetseiten nutzen dürfen.

urheberrecht2Unabhängig von der Dauer der Nutzung und dem Zugriff auf die entsprechende Seite begründet die ungenehmigte Nutzung des Aussschnitts einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 650 €, bestimmte das Gericht. Stadtpläne stellen eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art im Sinne des Urheberrechts dar und sind entsprechend geschützt. Im vorliegenden Fall wendete der Beklagte ein, es bestehe keine Wiederholungsgefahr, da er den Stadtplan-Ausschnitt bereits entfernt hatte. Dem hielten die Richter allerdings entgegen, dass diese erst durch Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung beseitigt werden könne.Links:Bericht bei Otto Schmidt

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Stadtpläne urheberrechtlichen Schutz genießen ist in der Rechtsprechung nicht mehr umstritten (vgl. LG München, 21 O 7402/02). Für den Unternehmer gilt also Vorsicht bezüglich der Nutzung von Stadtplan-Ausschnitten z.B. für die Wegbeschreibung zum eigenen Unternehmen. Hier empfiehlt es sich, evtl. einfach auf einen Stadtplan-Anbieter zu verlinken, der die entsprechende Adresse anzeigt.

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