Vorsicht bei Namenskopplung mit „Bundes…“

Der Bundesgerichtshof stellte mit dem Urteil vom 29.03.2007 (I ZR 122/04) fest, dass ein Unternehmen sein Firmennamen nur mit dem Wort „Bundes…“ koppeln dürfe, wenn die Bundesrepublik Deutschland...

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wettbewrechtDer Bundesgerichtshof stellte mit dem Urteil vom 29.03.2007 (I ZR 122/04) fest, dass ein Unternehmen sein Firmennamen nur mit dem Wort „Bundes…“ koppeln dürfe, wenn die Bundesrepublik Deutschland bei dem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter ist. Nach der Lebenserfahrung sei nämlich davon auszugehen, dass der Verkehr dies im Allgemeinen annehmen wird. Andernfalls liege eine Irreführung vor, da der Verkehr bei Bundesbetrieben regelmäßig von einer ausreichenden Bonität und Insolvenzfestigkeit ausgehen wird. Der Zusatz „GmbH“ ändere an dieser Vorstellung auch nichts.Links:http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=073025

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet grundsätzlich Handlungen, die den Kunden in die Irre führen oder täuschen. Die öffentliche Darstellung eines Unternehmens, sei es durch den Namen oder durch die Werbung, muss demnach stets die Realität widerspiegeln. Andernfalls können Wettbewerber Unterlassungsansprüche geltend machen.

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