Zwei aktuelle Entscheidungen machen deutlich, dass bei Werbung mit Politikern Vorsicht geboten ist. Der Bundesgerichtshof wies mit dem Urteil vom 26.10.2006 (I ZR 182/04) die Klage eines Politikers (hier: Oskar Lafontaine) ab. Demnach dürfen Unternehmen mit einer Abbildung ohne die Zustimmung der Person und ohne Zahlung eines Entgelts werben, wenn sich die Werbung als satirische Auseinandersetzung des Unternehmens mit einem aktuellen politischen Geschehen darstellt und die Person des Politikers nicht vermarktet wird. Zwar gestanden die Vorinstanzen Herrn Lafontaine noch die Zahlung von 100.000 € zu, der Senat folgte dem allerdings nicht. In dem dargelegten Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Politikers hinter das Recht des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung zurück. Das Landgericht Hamburg entschied hingegen mit dem Urteil vom 27.10.2006 (324 O 381/0), dass bei Verwendung eines Prominenten für Werbezwecke (hier nun: Joschka Fischer) diesem ein Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenz zustehe. Der Beklagte war in diesem Fall die Axel Springer AG. Die Hamburger Richter befanden einen Anspruch auf Zahlung von 200.000 Euro für angemessen.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f18fa13b213f99aefc3136ee1965d677&nr=37773&linked=pm&Blank=1
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Unternehmer sollten in der Werbung aufpassen, dass sie nicht ohne Einwilligung Abbildungen von Prominenten oder ungefragt fremde, urheberrechtlich geschützte Fotos/Bilder verwenden. In solchen Fällen besteht regelmäßig ein Anspruch auf Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die im Rahmen der Lizenzanalogie zu bemessen ist. Es stellt sich die Frage: „Was hätte der Unternehmer für die Verwendung dieses Bildes zahlen müssen“. Dies gilt auch im Internet.
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