Vortrag zum Thema „Vertragliche Fallstricke beim Cloud-Computing“ im Business Club Hamburg am 28.10.2011

Cloud Computing

RA Dr. Wulf veranstaltet am 28.10.2011 einen Vortrag zum Thema „Vertragliche Fallstricke beim Cloud-Computing“ im Business Club Hamburg. Viele Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen spielen derzeit mit dem...

4089 0
4089 0

RA Dr. Wulf veranstaltet am 28.10.2011 einen Vortrag zum Thema „Vertragliche Fallstricke beim Cloud-Computing“ im Business Club Hamburg.

Viele Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen spielen derzeit mit dem Gedanken, ihre IT-Infrastruktur „in die Cloud“ auszulagern. Die Vorteile: Alle Softwareanwendungen des Unternehmens sind dann über einen Internetbrowser abrufbar, eigene Server – und damit verbundene Kosten für Betrieb und Personal – fallen weg. Die Technik befindet sich dennoch auf dem neuesten Stand, denn die Server der Cloud-Anbieter werden ständig erneuert. Mitarbeiter können von Überall auf der Welt auf die Unternehmensdaten zugreifen, wodurch kostbare Arbeitszeit durch doppeltes Einpflegen und Verwalten von Daten entfällt. Wenn die Server zeitweise besonders beansprucht werden müssen (z.B. bei Onlinehändlern in der Vor-Weihnachtszeit), dann können durch einige Mausklicks einfach 100 weitere Server zur eigenen Infrastruktur hinzugeschaltet werden (Skalierbarkeit). Die Vorteile des Cloud-Computing sind daher vielfältig.

Hier stellt sich jedoch die Frage nach den Risiken. Die Abhängigkeit zum Cloud-Anbieter ist enorm, denn ein Abschalten der Server würde zum Stillstand im Unternehmen führen, ein Datenverlust zur Katastrophe. Für den Notfall muss der Kunde daher auf gut formulierte Vertragsbedingungen zurückgreifen können. Der Cloud-Anbieter ist rechtswirksam zur Absicherung der übermittelten Daten zu verpflichten (Datensicherheit, Datenschutz, Backup). Zudem müssen Kontrollpflichten vereinbart werden, um den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu genügen.

Dieser Vortrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Fallstricken beim Cloud-Computing. Er stellt die notwendigen Inhalte eines Cloud-Vertrages dar und vergleicht diese mit den Vertragsbedingungen führender Cloud-Anbieter (insb. Amazon Web Services). Das Ergebnis ist erschreckend; jedoch ist jeder Teilnehmer am Ende des Vortrages in der Lage, einen guten von einem schlechten Cloud-Vertrag zu unterscheiden.

Links:Infoseite bei BCH.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Dieser Vortrag kann auch in Ihrem Unternehmen gehalten werden (Inhouse). Geben Sie Ihrer IT- und Rechtsabteilung die rechtlichen Werkzeuge an die Hand, um Fallstricke in Cloud-Verträgen zukünftig mit wenigen Blicken zu erkennen.

In this article