Wann entfällt der Kennzeichenschutz bei Unternehmensaufgabe

Der Bundesgerichtshof entschied mit seinem Urteil vom 16.08.2005 (I ZR 161/02), dass mit der endgültigen Aufgabe des Unternehmens auch der Schutz des Firmenkennzeichen entfällt. Nach dem Markengesetz entstehe...

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markenrechtDer Bundesgerichtshof entschied mit seinem Urteil vom 16.08.2005 (I ZR 161/02), dass mit der endgültigen Aufgabe des Unternehmens auch der Schutz des Firmenkennzeichen entfällt. Nach dem Markengesetz entstehe der Schutz für ein Kennzeichen durch dessen tatsächliche Benutzung. Da diese bei der Beendigng des Unternehmens nicht mehr gegeben sei, ist der Begriff nicht mehr schutzwürdig. Die fortdauernde Benutzung des Begriffes als Domain für E-Mail Adressen oder für die Weiterleitung auf eine neue Firma kann diesem auch nicht entgegen stehen. Anders ist es allerdings, wenn das Schlagwort nur vorrübergehend stillgelegt wird und die Absicht und die Möglichkeit gegeben ist, dass Kennzeichen nach angemessener Zeit weiter zu verwenden.Links:http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?052337

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wer ein Unternehmen aufgibt oder sich mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt, ohne dabei das alte Firmenschlagwort weiter zu verwenden, verliert die Schutzrechte an dem Begriff, es sei denn, es handelt sich nur um eine vorrübergehende Stilllegung. Der Verlust des Kennzeichenschutzes kann Dritten ein Recht auf Löschung der eingetragenen Marke einräumen.

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