Web.de vs. DIE ZEIT – „Stimmt’s?“

Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einem Rechtsstreit zwischen den Betreibern des Portals Web.de und den Herausgebern DER ZEIT zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob auch...

2893 0
2893 0

Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einem Rechtsstreit zwischen den Betreibern des Portals Web.de und den Herausgebern DER ZEIT zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob auch die Bezeichnung einer Kolumne schutzfähig ist.

newsDer Herausgeber der Wochenzeitung veröffentlicht seit Jahren eine Kolumne unter dem Titel „Stimmt’s?“. Dabei werden Leserfragen beantwortet, die sich auf allgemeine, wissenschaftliche oder auch besondere Themen beziehen. Nunmehr hatte auch der Betreiber des Portals Web.de begonnen, eine entsprechende Seite unter gleichem Titel einzurichten. Hiergegen wandte sich der Zeitungsherausgeber und forderte die Unterlassung.
Folgten die Vorinstanzen noch der Rechtsauffassung DER ZEIT, so hob nun der BGH die Entscheidung auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die Richter legten fest, dass die Bezeichnung einer Kolumne grundsätzlich Titelschutz erwerben könne. Ob der hier streitgegenständliche Titel aber eine ausreichende Kennzeichnungskraft besitze und damit tatsächlich Verwechslungsgefahr bestehe, muss in der Vorinstanz entschieden werden.Links:Volltext beim BGH

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Zwar mag im obigen Fall fraglich sein, ob die Betreiber von Web.de gezielt die Kolumne DER ZEIT kopieren wollten. Der Unternehmer sollte jedenfalls stets prüfen, ob durch seine Präsenzen im Netz nicht die Rechte Dritter verletzt werden.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article