Weiße Ware: Shopbetreiber müssen auf Schleuderwirkungsklasse hinweisen

Die Händler von Weißer Ware (also Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Kühlschränken etc.) müssen im Internet und auch im Ladengeschäft umfangreiche Informationspflichten erfüllen. Geregelt sind diese Informationspflichten in der „Verordnung über...

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Die Händler von Weißer Ware (also Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Kühlschränken etc.) müssen im Internet und auch im Ladengeschäft umfangreiche Informationspflichten erfüllen. Geregelt sind diese Informationspflichten in der „Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen“.

bd490d6cf4Umfasst sind hier u.a. die Energieeffiziensklassen. Neu ist jedoch für viele Shopbetreiber, dass bei Waschmaschinen auch die „Schleuderwirkungsklasse“ angegeben werden muss, denn eine erhöhte Schleuderwirkung reduziert die Trocknerzeit und spart damit erheblich an Strom. Eine fehlende Angabe stellt nun auch eine Wettbewerbsverletzung dar, wie der 4. Senat des OLG Hamm am 11.03.2008 (4 U 193/07) entschied. Hier wurde ein Internethändler wegen Unterlassens der Angabe zur Schleuderwirkungsklasse verurteilt.Links:Volltext bei Justiz.NRW

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Onlinehändler sollten gerade bei weißer Ware besonders umsichtig ihre Produktseiten gestalten. Immer wieder tauchen Abmahnungen auf, die fehlerhafte oder lückenlose Angaben zum Verbrauch der Maschinen aufdecken.

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