Weitergabe von Kundendaten (incl. Bankverbindung) unzulässig

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit dem Urteil vom 22.2.2007 (2 U 132/06), dass Unternehmen die Daten ihrer Kunden inklusive Bankverbindung nicht ohne deren Einwilligung verkaufen dürfen. Im vorliegenden...

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Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit dem Urteil vom 22.2.2007 (2 U 132/06), dass Unternehmen die Daten ihrer Kunden inklusive Bankverbindung nicht ohne deren Einwilligung verkaufen dürfen.

68365f2f82Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte die Daten an ein Partnerunternehmen (eine Lotteriegesellschaft) weitergegeben und dafür eine Provision vereinnahmt. Da auch Bankdaten weitergereicht wurden, konnte das Partnerunternehmen sodann Geldbeträge von den Konten der Kunden abbuchen. Der auf Unterlassung gerichteten Klage gegen die Weitergabe wurde nun aus zwei Gründen stattgegeben. Zum Einen stelle der der Zugriff auf das Konto eine unzumutbare Belästigung der betroffenen Kunden im Sinne des § 7 I des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Zum anderen sei die Weitergabe auch eine unlautere Handlung i.S.d § 4 Nr.11 UWG, da der Beklagte einer gesetzlichen Vorschrift, nämlich § 28 Bundesdatenschutzgesetz, zuwiderhandelt.Links:Bericht bei Otto Schmidt

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Durch den Geschäftsverkehr im Internet kommt es zu großen Beständen von Verbraucherdaten (z.B. durch Kontakt-Formulare, Newsletter, Mitgliedschaften, Nutzer-Accounts). Jeder Unternehmer, der im Rahmen seines Geschäfts Zugang zu persönlichen Daten seiner Kunden erlangt, sollte sich über die datenschutzrechtlichen Vorschriften informieren oder informieren lassen.

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