Werbung im Internet ist zu kennzeichnen

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 26. Juli 2005 über Schleichwerbung im Internet (Az. 16 O 132/05). Demnach ist auch hier die Werbung deutlich erkennbar von redaktionellen...

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kundenDas Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 26. Juli 2005 über Schleichwerbung im Internet (Az. 16 O 132/05). Demnach ist auch hier die Werbung deutlich erkennbar von redaktionellen Inhalten zu trennen. Andernfalls würde eine irreführende Werbung vorliegen, die wettbewerbswidrig ist. Die Richter sahen keinen Grund, warum im Internet ein Unterschied zu den für Printmedien geltenden Regelungen gemacht werden sollte. Ausgangspunkt des Streites zwischen den Betreibern von Bild.T-Online.de und der Verbraucherzentrale war ein Artikel über ein Auto gewesen, auf dessen Folgeseiten Werbung ohne eine entsprechende Kennzeichnung gemacht wurde.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/62260

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Werbung muss für den Verkehr deutlich als solche zu erkennen sein. Im Online-Recht wird davon konsequenterweise keine Ausnahme gemacht. Nicht gekennzeichnete, irreführende Werbung ist also auch im Internet wettbewerbswidrig.

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